Hallo, hat da vielleicht jemand Erfahrung?
Habe in der ZV ein Grundstück zu bewerten, es ist ein MFH, nicht bewohnbar und seit längerer Zeit an der Straßenfront eingerüstet, es gibt keine Bautätigkeit. Ist das Gerüst Zubehör?
MfG Landhof
Hallo, hat da vielleicht jemand Erfahrung?
Habe in der ZV ein Grundstück zu bewerten, es ist ein MFH, nicht bewohnbar und seit längerer Zeit an der Straßenfront eingerüstet, es gibt keine Bautätigkeit. Ist das Gerüst Zubehör?
MfG Landhof
Ist das Gerüst Teil der Mauer des Designerhauses? M.E. kein Zubehör.
Vielleicht hilft BGH 14.12.1973 (V ZR 44/72) ein bißchen weiter, auch wenn in dem Fall das Gerüst nur gelagert war. Kein Zubehör.
Davon ausgehend, dass das Gerüst im Eigentum einer Firma stegt, die das Gerüst für die Dauer der Reperatur auf dem Grundstück aufgebaut hat, ist es kein Zubehör.
Es mangelt dann schon an der Voraussetzung: auf Dauer in das Grundstück eingebracht.
Manchmal hilft auch der Gesetzestext: § 91 Abs. 2 BGB: "vorübergehende Benutzung" scheint mir für ein Gerüst doch eindeutig gegeben.
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