Hallo zusammen,
bin neu im Thema PFÜB und habe ff. Problem:
Das Jugendamt als Vertreter des mdj. Kindes beantragt den Erlass eines PFÜB wegen lfd. und rückst. Kindesunterhaltes. Gepfändet werden soll das Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit.
Weiterhin wird beantragt, den Pfändungsfreibetrag auf mtl. 0 EUR herabzusetzen. Zur Begründung wird angeführt, dass der Schludner nach den Bestimmungen des SGB II die Möglichkeit hat, sich ergänzende Leistungen des Arbeitslosengeld II zu sichern, soweit sein Lebensunterhalt nach erfolgter Pfändung nicht ausreichend gedeckt ist.
Kann doch nicht sein. Oder? Ich kann doch nicht eine Sozialleistung für komlpett pfändbar erklären, mit der Begründung für den Schuldner, er könne sich ja aus dem anderen Sozialtopf bedienen.
Oder sehe ich das falsch??