Minderjähriges Kind

  • Hallo Leute,

    ich hab mal wieder eine Problematik, zu der ich gerne eure Meinungen hätte:

    Wir haben einen ziemlich säumigen Schuldner -Grundbesitzabgaben pp-. Der Gute hat ein Häuschen im Grünen und zwei minderjährige Kids. Nachdem sich nun einiges an 10 I 3er Forderungen angesammelt hat, denke ich über ein mögliches Zwangsversteigerungsverfahren nach.

    Wie sieht das in der Praxis aus? Gibt es versteigerungsverhindernde Gründe dafür? Rechtsprechung? Und wie sieht das aus bei behinderten Kindern?

    Meiner Meinung nach können Eltern mit minderjährigen Kindern ohne Weiteres in einer Mietwohnung leben. Hat meine Familie mit mir schließlich auch gemacht und ich bin nicht gestörter als andere:teufel:.

  • Ich hätte da keine Probleme, nur ist es so, dass hier von der Führung Bedenken geäußert werden. Von wegen "Bürgerfreundlichkeit" und ähnliches.
    Also habt ihr auch keine Erfahrungswerte, ob da irgendwas dagegen steht

  • In vielen unserer versteigerten Objekte wohnen auch minderjährige Kinder - das allein ist noch kein Grund, das Verfahren nicht durchzuführen. Vollstreckungssschutzanträge kommen dabei auch nicht häufiger vor als sonst, sie sind eher häufiger wenn noch Oma oder Opa mit im Haus wohnen.
    Wenn sich Eure Ansicht rumspricht, wäre ja jeder gut beraten, seine öffentlichen Lasten nicht zu bezahlen.

    Ich habe im Übrigen noch nicht erlebt, dass ein Familienheim ALLEIN wegen der Abgabenforderungen versteigert wurde: entweder wurde irgendwann gezahlt oder die Bank ist dem Verfahren beigetreten, weil dort auch Rückstände bestanden. Probleme kommen doch auf die Kommune erst zu, wenn Räumungstermin ansteht und eine Ersatzwohnung besorgt werden muss. Aber bis es so weit ist ...

    Übrigens, steht bei Euch eine Kommunalwahl an ???


  • Übrigens, steht bei Euch eine Kommunalwahl an ???

    :wechlach:Jau, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das gibt hier gesprochene Verfahrensweisen seit gefühlten 150 Jahren, die so etwas aussagen. Und ich versuche jetzt etwas Licht in die Sache zu bringen:teufel:

  • Ich hätte da keine Probleme, nur ist es so, dass hier von der Führung Bedenken geäußert werden. Von wegen "Bürgerfreundlichkeit" und ähnliches.

    Bürgerfreundlich wäre es, erst gar keine Abgaben zu erheben!
    Dann gibt es auch keinen Zahlungsverzug und keine Vollstreckung.

    Im ernst: Steuern u.ä. zu erheben, dann aber nicht vollstrecken zu wollen ist m.E. Heuchlerei. Außerdem ist es ungerecht den anderen gegenüber, die (freiwillig) zahlen und stellt eine Ungleichbehandlung dar. Damit hätte ich vor einer Wahl eher Probleme.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Zurückhaltung ist bei den Kommunen in unserem Bezirk auch verbreitet, aber nicht aus vermeintlich sozialen Gründen, sondern weil man schlicht befürchtet, evtl. auf hohen Gutachterkosten sitzen zu bleiben. Außerdem haben viele Kassenleiter einfach nicht die Zeit, sich in die besondere Materie der Versteigerungsverfahren einzuarbeiten.

    Nur aus dem Stadtgebiet und von ein bis zwei weiteren kommen Anträge (und nicht nur Anmeldungen), die meist auch Erfolg haben. Die fragen vor einer Antragsrücknahme auch immer, wie hoch unsere Kosten sind und lassen die von den Schuldnern vorher zahlen. Das klappt gut, da auch sonst eine gute Kommunikation üblich ist.

  • Bei geringen Beträgen kann man auch (hat meine ich eine Kollegin gepostet) vor der Begutachtung den Schuldner anschreiben und darauf hinweisen, dass es sinnvoller wäre zu zahlen, da bei weiterem Verfahrensgang die Kosten deutlich steigen, eventuell höher als die eigentliche Schuld. Scheint ja zu helfen, sonst würde sie es nicht machen.

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  • Die Zurückhaltung ist bei den Kommunen in unserem Bezirk auch verbreitet, aber nicht aus vermeintlich sozialen Gründen, sondern weil man schlicht befürchtet, evtl. auf hohen Gutachterkosten sitzen zu bleiben. Außerdem haben viele Kassenleiter einfach nicht die Zeit, sich in die besondere Materie der Versteigerungsverfahren einzuarbeiten.

    Nur aus dem Stadtgebiet und von ein bis zwei weiteren kommen Anträge (und nicht nur Anmeldungen), die meist auch Erfolg haben. Die fragen vor einer Antragsrücknahme auch immer, wie hoch unsere Kosten sind und lassen die von den Schuldnern vorher zahlen. Das klappt gut, da auch sonst eine gute Kommunikation üblich ist.


    Bei uns geht es mehr um die Betonschädel der Führungskräfte, nicht unbedingt des Kassenverwalters.
    Nur keine Änderungen, das machen wir schließlich seit 100 Jahren so.

    BTW: Wir schreiben die Schuldner auch an, bevor wir die ZV beantragen. Aber die sind manchmal so abgedreht, dass sie nichts mehr raffen und sich dann wundern, wenn sie in einer Mietwohnung untergebracht sind.

  • Ich meinte ein Schreiben des Gerichts. Scheint ja zu helfen.

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