Hallo,
die Betreuung wurde bisher von einem Vereinsbetreuer geführt und kürzlich an einen ehrenamtlichen Betreuer (Cousin der Betreuten) abgegeben.
Der Verein macht nun seine Vergütung (vermögend/nicht im Heim) nach § 5 Abs. 5 VBVG auch für den Monat des Wechsels und den Folgemonat geltend?
Gilt der § auch für den Vereinsbetreuer? Habe gesucht aber nichts gefunden, aber vielleicht kann mir ja hier jemand helfen :)!