Kostenausgleich mit Gesamtschuldnern

  • Hallo,

    sitze gerade vor einer komplizierten Kostenentscheidung und bin dabei auf ein Problem gestoßen.

    Auf Beklagtenseite stehen 2 Parteien.
    Die Kostenentscheidung lautet wie folgt:

    " Ihre außergerichtlichen Kosten trägt Bekl. Zif. 2 selbst. Von den außerger. Kosten des Bekl. Zif. 1 trägt dieser 1/3 selbst und die den Rest die Kläger".

    Vertreten wurden beide Beklagten von demselben RA, der mit der Erhöhungsgebühr abrechnet.
    Eingereicht hat er zwei KFA`s:
    Antrag 1 ganz normal wir mit einer Partei, Antrag 2 dann gesondert mit der Erhöhungsgebühr +AP + UmSt.

    Meine Frage: Was sind denn jetzt die Kosten des Bekl. Zif 1 ?

    Beide Anträge zusammenrechnen und durch zwei teilen?

  • So wie sich das für mich anhört, hat die Beklagtenseite einen KFA incl. Erhöhungsgebühr einzureichen. Die Gesamtkosten werden kopfteilig (§ 100 I ZPO) halbiert. Der Bekl. zu 2) trägt seine Hälfte selbst, der Beklagte zu 1) bekommt von seiner Hälfte 2/3 gegen den Kläger festgesetzt. 2 Anträge geht gar nicht.

  • So wie sich das für mich anhört, hat die Beklagtenseite einen KFA incl. Erhöhungsgebühr einzureichen. Die Gesamtkosten werden kopfteilig (§ 100 I ZPO) halbiert. Der Bekl. zu 2) trägt seine Hälfte selbst, der Beklagte zu 1) bekommt von seiner Hälfte 2/3 gegen den Kläger festgesetzt. 2 Anträge geht gar nicht.


    Mal wieder :zustimm: unter der Voraussetzung, dass beide Beklagte mit demselben SW am Verfahren beteiligt sind. Wenn nicht, müssen die Kosten auf Beklagtenseite gem. der jeweiligen SW-Beteiligung aufgeteilt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!