Abrechnung von Fahrtkosten der Eltern der Betreuten?

  • Die Schwester ist Betreuerin.

    Sie schreibt: " Meine Eltern besuchen meine Schwester sehr regelmäßig einmal die Woche, Anreise mit dem Pkw, eine Fahrtstrecke ca. 75 km. Ist des möglich, die Fahrtkosten abzurechen?"

    Die Betreute lebt im Heim und ist schwer mehrfachbehindert, ich kann sie also keinesfalls anhören...ca. 5000 € Vermögen ist vorhanden.

    Ich denke nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, den Eltern Fahrtkosten zu erstatten. Wie seht ihr das?

    Danke :)!

  • Wenn mit "anrechnen" gemeint ist, die Fahrkosten als Betreuervergütung zu zählen:
    Das geht nicht. Auch reine Besuchsfahrten der Betreuerin selbst kann man nicht abrechnen, da nur die rechtliche, nicht die tatsächliche Betreuung zählt.
    Da das schwer abzugrenzen ist, muss man den Einzelfall sehen, zu Beginn der Betreuung ist rechtlich eher mehr zu regeln als später.

    Dennoch kann die Betreute ein Interesse an den Besuchen der Eltern haben, dann müsste man
    1. prüfen, ob die Betreute hiervon einen Gewinn hat
    (i. d. R. ja, aber mal im Heim nachfragen, wie es ihr nach den Besuchen geht- in Einzelfällen kann ein Besuch sie ja auch eher durcheinanderbringen)
    2. eine Regelung festschreiben. Bei sehr vermögenden Betreuten haben die Betreuer einen Vertrag mit Personen geschlossen, die sich um die tatsächliche Betreuung kümmern - käme hier wg. der Fahrtkosten auch in Frage. Die Betreuerin ist aber am Vertragsschluss mit ihren Eltern gehindert. Da das Vermögen der Betreuten wohl auch bald aufgebraucht ist, halte ich die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers für nicht angebracht.

    Vermutlich wollen die Eltern die Fahrtkosten dann später aus der Staatskasse, das geht aber auf keinen Fall.
    Würde mal mit der Betreuerin reden - vielleicht sind die Eltern ja selbst vermögend und wollten nur mal nachfragen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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