Guten Morgen zusammen,
obwohl ich über die Suchenfunktion etwas ähnliches gefunden habe, möchte ich das Thema noch einmal aufgreifen, um evtl. zu einem fundierteren Ergebnis zu kommen...
Ein nicht seltener Fall:
Die Stadt zahlt die Heimkosten für eine ältere Dame in Form eines Darlehens.
Über dieses Darlehen ergeht ein entsprechender Bescheid.
In diesem Bescheid steht u.a., dass das Darlehen mit dem Tod der Dame zur Rückzahlung fällig wird.
Für dieses Darlehen lässt sich die Stadt aufgrund notarieller Urkunde eine Höchstbetragssicherungshypothek eintragen.
Nun nimmt die Natur ihren Lauf. Die Dame stirbt. Sie wird beerbt von den Kindern.
Das Grundbuch ist bereits auf die Kinder umgeschrieben.
Nun möchte die Stadt wegen ihrer persönlichen Forderung aus dem Darlehen die Versteigerung betreiben.
Und nun stellen sich bei mir jede Menge Fragen:
Bei einer Höchstebetragshypothek bleibt die Feststellung der tatsächlichen Forderung vorbehalten, § 1190 BGB.
Reicht mir dann als Titel eine vollstreckbare Bescheinigung der Stadt betreffend der tatsächlichen Forderung?
Als Alternative käme ein Duldungstitel in betracht. Kann/Muss ich den verlangen?
Was ist mit der Rechtsnachfolge?
Die Stadt reicht Schreiben ein, die sie an die Erben gerichtet hat.
Die Stadt unterstellt den Forderungsübergang gegen die Erben.
Genügt ein Hinweis der Stadt auf die Nachlassakte?
Kann/Muss ich die Schreiben der Stadt an die Erben als vollstreckbare Bescheinigung gegen die Rechtsnachfolger auslegen?
Ist die Stadt hierzu befugt?
Im Stöber finde ich die Höchstbetragshypothek nur als Arresthypothek. Einleitung 74.1, bei ihr Duldungstitel erforderlich, 74.4.
Vielen Dank schon mal