Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass wir Ähnliches schon hatte, konnte aber doch nichts finden. Daher:
Ein großes Telekommunikationsunternehmen (E) bestellt als Eigentümer für eine Tochter-GmbH (T) eine umfangreiche Dienstbarkeit. Zum dinglichen Inhalt soll unter anderem gehören:
"Die T ist berechtigt, selbst oder durch Dritte, die derzeit bestehenden Räume und sonstigen Gebäudeflächen ('Technikflächen') für die Dauer des Betriebs des nationalen Telekommunikationsfestnetzes ausschließlich zu nutzen. soweit dies erforderlich ist, um dort Hauptverteiler, Vermittlungsstellen oder vergleichbare Einrichtungen zu betreiben (...)".
Mich beschäftigen dazu folgende Fragen:
Ist der Passus bzgl. der "Technikflächen" bestimmt genug? Ein Plan oder eine genauere Beschreibung liegt nicht vor.
Stellt die Formulierung mit der Dauer eine Befristung der bpD dar?
Ist es möglich, diesbezüglich die ausschließliche Nutzung zu vereinbaren? Ich verstehe darunter den Ausschluss des Eigentümers.