Doppelte Festsetzung?

  • Hallo zusammen...

    ich habe hier eine WEG-Sache. Kläger zu 1 und Kläger zu 2 haben jeweils Klage eingereicht zur Ungültigerklärung eines TO-Punktes. Das Verfahren wurde später verbunden. Jeder wurde durch einen Anwalt vertreten.

    Nun bekomme ich 2 Kostenfestsetzungsanträge eingereicht von beiden Anwälten in denen diese voll abrechnen.

    Beklagtenpartei wehrt sich und verweist auf §50 WEG.

    Klagepartei wendet entgegen, dass hier "unwissentlich und unabhängig voneinander zwei verschiedene Kläger zur Wahrung der Anfechtungsfrist jeweils Anfechtungsklage eingereicht haben. Die Kosten beider Parteien wären somit zu erstatten"
    Woher soll ich aber wissen, ob dies unwissentlich und unabhängig voneinander war?

    Und nun? :oops:

  • Schau mal in die Entscheidung des BGH in MDR 2010, 1286 = NJW-RR 2011, 230 = NZM 2010, 789. Nach dem Leitsatz 2 der Entscheidung begrenzt § 50 WEG den Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger nicht (andersherum schon!). Hier der direkte Link zur Entscheidung. Interessant dabei sind insoweit ab Rn. 15 ff die Ausführungen des BGH, der für Deinen Fall wohl keine Erstattungsproblematik sieht (wobei er auf anderslautende Rechtsprechung und Literatur verweist).

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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