Hallo Ihr Lieben,
hab mal wieder einen "tollen" Fall auf meinem Tisch liegen und wollte mal hören ob ihr das vielleicht schonmal hattet.
Und zwar hat im August letztes Jahr jemand in einer Zwangsversteigerung ein Haus ersteigert.
Unsere Stadt schreibt den jeweiligen Ersteher im Frühjahr (Januar bis März) an bezüglich der noch offenen Grundsteuer ab Datum des Zuschlagsbeschlusses, da diese ja weiterhin als dingliche Last auf dem Grundstück ruht. Sollte der Ersteher nicht zahlen bekommt er nochmal eine freundliche Erinnerung und danach einen Duldungsbescheid, sollte immernoch keine Zahlung erfolgt sein.
So bis hierhin ist ja alles noch ganz schick...aber nun...
Der Besagte Ersteher wurde durch unsere Behörde im Frühjahr von uns angeschrieben zwecks der noch offenen Grundsteuer, wurde wegen Nichtzahlung nochmal daran erinnert und nun, als wir den Duldungsbescheid erstellen wollten, hat unser "Schuldner" Insolvenz eröffnet.
Meine Frage ist nun, sollte ich überhaupt im richtigen Thema sein, wie kann ich die noch offene Grundsteuer einfordern?
Ist es richtig den Duldungsbescheid nun an den Insolvenzverwalter zu stellen?
Für euer Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Mfg Jenny