Hallo,
wenn ein Gläubiger Verzugszinsen geltend machen will, muss er dann diese Höhe/Dauer etc. genau bestimmen?
Oder kann er auch einfach daraufverweisen, dass der Zahlungsverpflichtige ja aus den Mahnungen(Beginn) und gesetztlichen Bestimmungen (höhe) diese selber zu errechnen hat bzw. kann.
Baffy