Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass es ab nächstem Jahr vielleicht einen negativen Basiszinssatz gibt.
Am 05.07.2012 hat die EZB den Hauptrefinanzierungszinssatz um 25 Punkte auf 0,75% gesenkt. Nach § 247 BGB ist dieser Zinssatz Bezugsgröße für den Basiszinssatz.
Wird der jetzige Basiszinssatz um 25 Punkte gesenkt, nimmt er einen negativen Wert an, -0,13%.
Laut Bundesbank ist es möglich, dass der Basiszinssatz einen negativen Wert annimmt.
Was genau bedeutet das nun ab nächstem Jahr für mich???
a) 5 Prozentpunkte + (- 0,13%) = 4,87%
b) 5 Prozentpunkte + max. 0% = 5,0 %
Also rein vom Gesetz her (z.B. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO "... fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB...") bin ich für Variante a).
Ein bisschen Bedenken bereitet mir aber, dass der Gläubiger ja dann weniger als die 5 Prozentpunkte bekommt.
Ich bin auf eure Meinungen gespannt :).