Reisekosten des gemeinsamen Anwalts von Streitgenossen (kein Verkehrsunfall)

  • Die Streitgenossen (zwei wohnhaft im Gerichtsbezirk, der Dritte im 200 km entfernten B) haben einen gemeinsamen Anwalt in B beauftragt. Jetzt werden die Reisekosten des Anwalts aus B im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht und von der Gegenseite bestritten.
    Es handelt sich um keine Verkehrsunfallsache, bei der ja auf den Versicherer abzustellen wäre.
    Zu entscheiden ist also m. E. nicht mehr, ob die Streitgenossen verpflichtet gewesen sind einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen, denn das haben Sie ja bereits freiwillig getan, sondern ob sie dann auch noch eine kostenrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines gemeinsamen Prozessbevollmächtigten im Gerichtsbezirk haben.
    Von den Antragstellern wird vorgetragen, dass der Streitgenosse in B im Innenverhältnis beauftragt war "sich um die ganze Sache zu kümmern".
    Ich würde die Reisekosten geben, da ich denke, dass der Streitgenosse aus B ohne kostenrechtliche Nachteile einen Anwalt an seinem Wohnort beauftragen konnte.
    Reisekosten ja oder nein? Hat jemand Rechtsprechung?

  • Zitat

    ob die Streitgenossen verpflichtet gewesen sind einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen,


    Nein. Kommentierung in Zöller und im RVG zum Stichwort Streitgenossen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich würde die Reisekosten auf jeden Fall geben. Es gibt einen Haufen Rechtsprechung, nach der eine Partei berechtigt ist, einen - eigenen - Anwalt an ihrem Sitz zu beauftragen.
    Hat die Gegenseite irgendwie ausgeführt, warum nur die Kosten eines RA - und dieser mit Sitz am Ort des PG - erstattungsfähig sein sollen?
    Ich würde da nicht lange fackeln und festsetzen - und einem möglichen RM sehr gelassen entgegensehen.

  • Ich würde die Reisekosten geben, da ich denke, dass der Streitgenosse aus B ohne kostenrechtliche Nachteile einen Anwalt an seinem Wohnort beauftragen konnte.


    Richtig, das ist der Grundsatz: B ist berechtigt, an seinem Wohnort einen RA zu beauftragen, so daß dessen Reisekosten voll erstattbar sind. Auf das, was die anderen Streitgenossen machen, kommt es dabei doch gar nicht an. Anders wäre der Fall nur, wenn es in der Person des B einen Grund gäbe, ihm die Erstattungsfähigkeit eines RA an seinem Wohnort zu verweigern (Rechtsprechung dazu gibt es seitens des BGH verschiedene: Steuerberater/RA in eigener Sache, RA als InsO-Verwalter usw. usf.).

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Mich würde es schon wundern, wenn angesichts der ständigen Rechtsprechung die Entscheidung pro Reisekosten nicht gehalten werden würde.

  • Habe gerade erst eine Entscheidung einer Kollegin von Euch vom AG (Berlin-)Spandau, die dort bei Streitgenossen, die einen gemeinsamen RA am Gerichtsort beauftragt haben, entschieden hat, daß grds. jedem Streitgenossen das Recht zusteht, einen RA an seinem Wohnort zu beauftragen und dessen Kosten grds. erstattungsfähig wären.

    Im dortigen Fall wohnte nur ein Streitgenosse am Gerichtsort und es wurden Parteireisekosten des auswärtigen Streitgenossen für eine Informationsreise zum RA am Gerichtsort geltend gemacht, die in Höhe der fiktiven Kosten eines RA am Wohnort des auswärtigen Streitgenossen mit dieser Begründung als erstattungsfähig angesehen wurden. Es ist - wie gesagt - ein schon seit Jahren vom BGH entschiedener Grundsatz, auf dem auch seine ganzen anderen Entscheidungen bezgl. der Erstattbarkeit von Reisekosten eines auswärtigen RA fußen (inkl. derjenigen, bei denen er eine Erstattung ausgenommen hat, wie die erwähnten beim RA/Steuerberater in eigener Sache usw.).

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    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Genauso handhabe ich das auch. Dass darüber immer noch so viel diskutiert wird, obgleich die Rechtslage eigentlich eindeutig ist, vermag ich nicht so ganz nachzuvollziehen. Entweder kennt man die Entscheidungen nicht oder man hat sie nicht kapiert... :teufel:

  • Ich hatte meinen Höflichen - so krass wollte ich das nicht sagen... :teufel:

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