Maus:Ich mache jetzt auch so, dass, wenn innerhalb der Frist nix kommt, ich die Stundung aufhebe. Kommt kein Rechtsmittel, dann erfolgt Sollstellung. Ob es das LG frisst, weiß ich noch nicht.
Moment, wir reden doch hier von der Zeit nach Erteilung der RSB. Da gibt es keine Stundung, es sei denn der Schuldner stellt einen Antrag. Also gibt es auch nichts aufzuheben. Wenn nichts mehr vom Schuldner kommt, mache ich die Sollstellung und weg ist die Akte. Reden wir hier aneinander vorbei?