Abschluss Mietvertrag/Untermietvertrag wg.Entscheidung BSG B 8 SO 29/10 R 25.08.2011

  • Abschluss Mietvertrag/Untermietvertrag wg. BSG Entscheidung B 8 SO 29/10 R 25.08.2011.

    Es geht um KdU für volljährige bedürftige Kinder mit Behinderung im Haushalt der Eltern.
    Nach Rechtsprechung BSG muss zur Anerkennung der Kosten ein Mietvertrag/Untermietvertrag zwischen Eltern/Betreutem Kind geschlossen werden.
    Da die Eltern oft auch Betreuer sind, muss ErgBetreuer bestellt werden.

    Was muss ich im konkreten Fall prüfen, wenn ich den Mietvertrag zur Genehmigung vorgelegt bekomme?

    Ist nicht der bloße Abschluss für das Betreute Kind ein rechtlicher Nachteil (im Vergleich zur bisherigen gängigen Praxis: KdU wurden pauschal - verteilt nach Köpfen im Haushalt - ohne einen Mietvertrag vom Träger gewährt!)

    Wäre dankbar um Eure Meinung

  • Auf jeden Fall muss natürlich der Mietzins geprüft und ggf. einem vorhandenen Mietspiegel gegenüber gestellt werden sowie die Korrektheit der Berechnung der Wohnfläche.

    Letztlich sind aber auch die anderen Regelungen des Mietvertrages zu prüfen und festzustellen, ob diese ggf. den Betroffenen benachteiligen.

    Es kann den Eltern nicht verwehr werden, zur Klärung der Wohnsituation mit ihren volljährigen Kindern einen Mietvertrag abschließen zu wollen.

  • @ Frog
    Bitte nicht so empfindlich.
    Habe mich nur gefreut, dass ich/wir nichts prüfen müssen.
    Habe leider nicht bemerkt, dass hier ein Betreuer ein Problem mit der Genehmigung hat, nicht ein Rpfl
    ( es handelt sich schließlich um ein Rpfl.-Forum )

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