Abschluss Mietvertrag/Untermietvertrag wg. BSG Entscheidung B 8 SO 29/10 R 25.08.2011.
Es geht um KdU für volljährige bedürftige Kinder mit Behinderung im Haushalt der Eltern.
Nach Rechtsprechung BSG muss zur Anerkennung der Kosten ein Mietvertrag/Untermietvertrag zwischen Eltern/Betreutem Kind geschlossen werden.
Da die Eltern oft auch Betreuer sind, muss ErgBetreuer bestellt werden.
Was muss ich im konkreten Fall prüfen, wenn ich den Mietvertrag zur Genehmigung vorgelegt bekomme?
Ist nicht der bloße Abschluss für das Betreute Kind ein rechtlicher Nachteil (im Vergleich zur bisherigen gängigen Praxis: KdU wurden pauschal - verteilt nach Köpfen im Haushalt - ohne einen Mietvertrag vom Träger gewährt!)
Wäre dankbar um Eure Meinung