Beitritt wegen neuer Wohngelder trotz InsO

  • Dies vorab – ICH HASSE INSO!!!
    Muss mich aber auch als Inso-Legastheniker outen.

    Zu meinem Problem (auch die Suchfunktion hat mich nicht wirklich weitergebracht):

    Antrag auf Beitritt zum Verfahren wegen Wohngelder von Januar bis April 2012.
    Inso-Eröffnung schon 2011.
    Freigabe durch Treuhänder Ende 2012.

    Beitritt aus Rangklasse 2 bis max 5 % des Verkehrswertes ist m.E. kein Problem.
    Aber wie sieht es mit den darüber hinausgehenden Beträgen aus.
    Die Rangklasse 2 wurde schon teilweise mit einem Anfang des Jahres zugelassenen Beitritt ausgeschöpft.

    Wegen der persönlichen Ansprüche aus Klasse 5 dürfte doch eine Vollstreckung nach Ansicht des BGH (Beschluss vom 12. 2. 2009 - IX ZB 112/06) als Verstoß gegen § 89 Inso nicht möglich sein – oder???

    Was mich allerdings stutzig macht, ist die Tatsache, dass es sich bei den Wohngeldern um neue Forderungen handelt, die erst nach InsO-Eröffnung entstanden sind.

  • Die Wohnung wurde freigegeben, also ist auch eine persönliche Vollstreckung wieder möglich.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Super! :blumen: Danke!

    In den hintersten Hirnwindungen dämmerte mir zwar so was von "Neugläubigern", aber wahrscheinlich war es auch gestern zu warm.

    Werde den Beitritt dann mal - wie beantragt - zulassen.

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