Betreuervergütung Tod

  • Hallo Leute,

    habe folgenden Fall:

    D. Betreute ist verstorben. Der Betreuer macht nun seine Betreuervergütung gem.
    §§ 4, 5 VBVG geltend.

    Der Betreute ist vermögend und lebte daheim.

    Der Betreuer wünscht nun eine förmliche Festsetzung der Vergütung durch Beschluss gegen die Erben.

    Macht Ihr das immer so? Bislang kannte ich es von den Kollegen, dass Sie diesen einfach die Rechnung des Betreuers mit der Bitte um Begleichung weitergeleitet haben.

    Wie handhabt Ihr das??

  • DANKE!

    Sollten aber die Erben sich nicht weigern zu zahlen sondern vielmehr die Rechnung anerkennen (gibt ja auch nicht viel zu deuten), seht ihr kein zwingendes Erfordernis zum Erlass eines Beschlusses?

  • DANKE!

    Sollten aber die Erben sich nicht weigern zu zahlen sondern vielmehr die Rechnung anerkennen (gibt ja auch nicht viel zu deuten), seht ihr kein zwingendes Erfordernis zum Erlass eines Beschlusses?

    Das ist m.E. einfach nicht korrekt. So wie bisher auch mit Beschluss aus dem Vermögen gezahlt wurde, wird jetzt die letzte Vergütung aus den Nachlass gezahlt.
    Außerdem stellt bei uns ein Betreuer keine "Rechnung", sondern einen Vergütungsantrag und über den muss ich entscheiden.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • DANKE!

    Sollten aber die Erben sich nicht weigern zu zahlen sondern vielmehr die Rechnung anerkennen (gibt ja auch nicht viel zu deuten), seht ihr kein zwingendes Erfordernis zum Erlass eines Beschlusses?


    Wenn der Betreuer sich ohne Einbeziehung des Gerichtes mit den Erben einigt und keinen Vergütungsantrag stellt, muss auch kein Beschluss erlassen werden.

  • Es kommt schon mal vor, dass auf Grund der Anhörung gezahlt wird. Dann sollte der ehem. Betreuer aber seinen Antrag für erledigt erklären.

  • DANKE!

    Sollten aber die Erben sich nicht weigern zu zahlen sondern vielmehr die Rechnung anerkennen (gibt ja auch nicht viel zu deuten), seht ihr kein zwingendes Erfordernis zum Erlass eines Beschlusses?

    Das ist m.E. einfach nicht korrekt. So wie bisher auch mit Beschluss aus dem Vermögen gezahlt wurde, wird jetzt die letzte Vergütung aus den Nachlass gezahlt.
    Außerdem stellt bei uns ein Betreuer keine "Rechnung", sondern einen Vergütungsantrag und über den muss ich entscheiden.

    Sehr richtig!

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