Hallo Leute,
habe folgenden Fall:
D. Betreute ist verstorben. Der Betreuer macht nun seine Betreuervergütung gem.
§§ 4, 5 VBVG geltend.
Der Betreute ist vermögend und lebte daheim.
Der Betreuer wünscht nun eine förmliche Festsetzung der Vergütung durch Beschluss gegen die Erben.
Macht Ihr das immer so? Bislang kannte ich es von den Kollegen, dass Sie diesen einfach die Rechnung des Betreuers mit der Bitte um Begleichung weitergeleitet haben.
Wie handhabt Ihr das??