Hallo,
in meinem Fall wurde dem Beklagten PKH (ohne Raten) für die 1. Instanz bewilligt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Dem Verfahren 1. Instanz ging ein Mahnverfahren voraus.
Die Klägerseite hat darin Kosten i.H.v. 219,00€ bezahlt/geleistet.
Mein Kostenbeamter rechnete nun die Kosten ab und verrechnet die Zahlung des
Klägers im Mahnverfahren voll auf die Kosten des Verfahrens (Gesamtkosten: 219,00€=Mahnverf + 1. Instanz).
Für de Kostenschuldner entstanden die Gerichtskosten (219€) und die PKH-RA-Vergütung (419€).
Ist das so richtig?
Nun muss ich die Kosten festsetzen und frage mich, ob wirklich eine Verrechnung hätte stattfinden dürfen.????
Im Mahnverfahren hatte der Beklagte ja keine PKH. Dürften dann die Kosten des Mahnverfahrens (36,50€) durch die geleisteten
Kosten der Klägerseite verrechnet werden?
Ich bitte euch um Hilfe.
Vielen lieben Dank und ein schönes We an alle!!!