In IK-Verfahren besteht ja wg. der Regelung des § 313 Abs. 3 S.1 kein Verwertungsrecht des Treuhänders an Grundstücken, die mit Grundpfandrechten belastet sind. Aber wie ist denn das, wenn keine komplette grundbuchliche Belastung vorliegt, also der Grundstückswert die Grundpfandrechte übersteigt. Besteht dann ein Verwertungsrecht für den Treuhänder oder ist auch das allein Sache der Gläubiger?
§ 313 Abs. 3 S.1 InsO nicht vollständig belasteten Grundstücken
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Es gab doch erst kürzlich eine Entscheidung, dass der freihändige Verkauf keine Verwertung im Sinne von § 313 InsO darstellt.
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Vielleicht hilft Dir das weiter, ansonsten Rainer an Kasse drei bitte (man ist der Mann schnell ).
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Die Verfügungsbefugnis des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung einer Immobilie des Insolvenzschuldners wird durch § 313 Abs. 3 Satz 1 InsO nicht beschränkt.OLG Hamm, Beschl. v. 4. 11. 2011 - I-15 W 698/10
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Danke für die Antworten, ein wenig hat sich der Nebel gelichtet, aber leider nur ein wenig ...
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Wo ist denn noch Nebel vorhanden? [Blockierte Grafik: http://t0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQlY0kjQHmG-_dX4FMyPnKBCiMlA2PiK-2b988uTwKFyCoS3oGJBwG99A]
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Danke für die Antworten, ein wenig hat sich der Nebel gelichtet, aber leider nur ein wenig ...
Unabhängig von der Entscheidung: behalte die Zinsen nach IE im Auge....
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Wo ist denn noch Nebel vorhanden? [Blockierte Grafik: http://t0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcQlY0kjQHmG-_dX4FMyPnKBCiMlA2PiK-2b988uTwKFyCoS3oGJBwG99A]
Dass 313 III keine Auswirkungen auf die dingliche Verfügungsbefugnis des Treuhänders hat, ist mir klar, daher findet bei einem Verkauf des Grundstücks durch den TH ja auch EIgentumswechsel statt und das Grundbuch ist entsprechend zu ändern.
Aber eigentlich geht es bei der Vorschrift doch um das 'vereinfachte Verfahren', dass also bei Absonderungsrechten die Gläubiger sich selbst zu kümmern haben und der TH aus dem Spiel raus ist. Kann man sie daher nicht so lesen, dass der TH von belasteten Grundstücken generell die Finger lassen kann, ohne sich das hinterher vorwerfen lassen zu müssen?
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Ich lese da nicht so.
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