Nehmen wir mal an, das (böse) Finanzamt pfändet mittels Pfändungs- und Einziehungsverfügung eine Hypothek [Buch- oder Briefhypothek (Brief liegt FA vor)], welche im Grundbuch eines Dritten zugunsten des (Steuer-)Schuldners eingetragen ist. Die wirksame Pfändung durch das FA ist auch bereits im Grundbuch des Dritten eingetragen. Ist dies für einen Antrag des FA auf ZVG des Grundstücks des Dritten ausreichend? Oder muss wie bei der eingetragenen Pfändung einer Eigentümergrundschuld/Rückgewähranspruch erst ein Duldungstitel erwirkt bzw. durch das FA mittels Duldungsbescheid selbst geschaffen werden (wie hier https://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-25599.html)
Danke schon mal vorab.
Duldungstitel bei ZVG-Antrag aus gepfändeter Hypothek?
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Pandora -
7. August 2012 um 19:37
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Wir befinden uns jetzt im Zivilrecht.
Es müsste eine vollstreckbare Ausfertigung des Grundschuldbriefs vom Gläubiger besorgt werden.
Dieser müsste dann dem Notar zugeleitet werden, damit die vollstreckbare Ausfertigung durch Urkunde auf die Finanzverwaltung umgeschrieben werden kann.
Sodann müsste die Urkunde vom Gerichtsvollzieher dem Schuldner zugestellt werden.Nach Zustellung kann dann aus der Grundschuld die Zwangsversteigerung beantragt werden.
Gruß
Finanzwirt -
...sofern die Grundschuld vollstreckbar nach § 800 ZPO ist, also die Grundschuldbestellung bereits einen Duldungstitel enthält....
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Dankeschön, ich gehe davon aus, dass Grundschuld = Hypothek ist.
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