Wertfestsetzung Erbbaurechtsgrundstück

  • Ich habe den Verkehrswert für ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück festzusetzen.
    Vereinfacht ist der Sachverhalt folgender:
    Laut Gutachten ist der Bodenwert 20.000,- Euro.
    Unter Berücksichtigung des Erbbaurechtes beträgt der Wert lt. Gutachten 10.000,- Euro.
    Also müßte ich den Verkehrswert auf 20.000,- Euro (nämlich den Wert des Grundstücks ohne Berücksichtigung der Belastung) festsetzen und den Zuzahlungsbetrag für das Erbbaurecht dann auf 10.000,- Euro.
    Der Sachverständige hat allerdings auch ausgerechnet, daß der Wert des Grundstücks unter Berücksichtigung der Belastung mit dem Erbbaurecht u n d unter Berücksichtigung des Erbbauzinses 30.000,- Euro beträgt.
    Muß ich hier letztlich nicht den Grundstückswert auf 30.000,- Euro und den Zuzahlungsbetrag für das Erbbaurecht auf 0,- Euro festsetzen, um zu einem realistischen Grundstückswert zu kommen?
    Oder setze ich den Grundstückswert auf 40.000,- Euro fest und den Zuzahlungsbetrag für das Erbbaurecht auf 10.000,- Euro, um letztlich auf die 30.000,- Euro zu kommen.
    Andererseits kann das auch wieder nicht richtig sein. Da der Zuzahlungsbetrag in der Höhe des Betrages festgelegt werden soll, um den sich der Wert des Grundstück erhöhen würde, wenn das Erbbaurecht nicht bestünde, würde sich der Wert hier doch gar nicht erhöhen, da dann auch der Erbbauzins wegfiele.
    Oder müßte mann für den Fall des Nichtbestehens des Erbbaurechts dem Grundstück dann das Gebäude wertmäßig zurechnen?

    Ich hoffe, jemand hatte den Fall schon mal.

  • Gibt juris nichts her?

    Ich hatte den Fall noch nicht. Aber ich würde einen (möglichen) Zuzahlungsbetrag bzw. Ersatzbetrag bei den Überlegungen zum Verkehrswert nicht berücksichtigen. Macht man sonst ja auch nicht. Beim Erbbaurecht setze ich auch den unbelasteten Wert, also ohne die Belastung durch Erbbauzinsen, fest.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!