Guten Morgen...
Meine Lieblingsakte kam heute wieder auf meinen Schreibtisch.
Versteigerung im Dezember 11 angeordnet, leider noch keine Zustellung des AO-Beschlusses erfolgt. Die Schuldnerin wohnt in Schottland (mit Meerblick ) ich habe dann versucht zuzustellen mit Int. EgR, leider ohne Erfolg. Dann hat mir die Gläubigerin eine andere Anschrift mitgeteilt, wieder Int. EgR, wieder kein Erfolg.
Jetzt habe ich mit Hilfe der tollen Seite für Auslandssachen aus NRW einen dortigen Gerichtsvollzieher beauftragt mit der Zustellung. Jetzt möchte der von mit 92,25 Pfund haben als Vorschuss in Form eines Schecks.
Kann ich den Gläubiger bitten mir einen Scheck über den Betrag einzureichen zur Weiterleitung? Kann man einen Scheck in Pfund ausstellen? Oder muss ich das auslegen? Ich kann ja keinen Scheck ausstellen....
MfG