Nach Lektüre der hier von Kai dankenswerterweise verlinkten Entscheidung des BGH bin ich schier vom Stuhl gekippt.
Wie soll man denn zukünftig seine Zwangsverwalter bestellen? Muss man in jedem Verfahren eine Begründung schreiben, warum man Verwalter A und nicht Verwalter B, C oder D ausgewählt hat?
Ich finde diese Entscheidung mehr als realitätsfremd.
Klar, nicht jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, hat auch einen Anspruch drauf, als Zwangsverwalter bestellt zu werden. Aber er hat einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung und kann diese jederzeit überprüfen lassen.
Wenn das so weiter geht, werde ich auch noch Zwangsverwalter. Ein paar Verfahren müssen sie mir ja geben .