Konstellation:
K verklagt B
B verteidigt sich und erklärt Streit gegen C
Daraufhin erweitert K die Klage und verklagt nun B und C als Gesamtschuldner. Offensichtlich gab es Zuständigkeitsfragen und unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, sodass das Verfahren gegen C abgetrennt wurde und unter einem eigenen Aktenzeichen geführt wurde.
Einige Zeit später wird das Verfahren gegen C wieder verbunden mit dem ersten Verfahren gegen B und es ergeht eine gemeinsame Entscheidung.
Streitwert ist: 1.600 für beide Verfahren vor- und nach Verbindung, da als Gesamtschuldner verklagt.
Rechtsanwalt beantragt nun 1,3 Verfahrensgebühr aus 1.600 vor Verbindung und nochmals die gleiche Gebühr im Verfahren gegen beide nach Verbindung sowie eine Terminsgebühr aus der Summe der Werte. Zur Terminsgebühr ist klar, dass die nur aus 1.600 entstehen kann, da dies auch der Gesamtwert war. Aber was mach ich aus den beiden Verfahrensgebühren? Die Gegner widersprechen, aber so wirklich rechtfertigen kann ich das derzeit nicht - zumindest habe ich noch nicht die zündende Idee. Denn grundsätzlich fallen eben bis zur Verbindung in beiden Verfahren getrennt Gebühren an. Hier ist eben der Sonderfall, dass es erst ein Verfahren war, danach wurden zwei draus und danach wurde wieder verbunden...