Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Die Eheleute A.stehen beide unter Betreuung.Betreuerin ist die Tochter.
Die Betreuten leben im Heim.
Die Ehefrau hat lediglich ein Sparkonto,von dem jedoch keine Überweisungen getätigt werden dürfen.
Der Ehemann hat ein Girokonto.Von diesem Girokonto werden auch die Heimkosten der Ehefrau und weitere laufende Kosten der Frau,z.B.Friseurbesuche usw.bezahlt.
Die Rente der Ehefrau ist an den Bezirk übergleitet,so dass keine Einnahmen der Frau auf das Girokonto gehen.Die Rente des Mannes wird auf das Girokonto eingezahlt.
Die Rücksprache mit der Bank hat ergeben, dass die Frau für das Girokonto eine Vollmacht hat.
Würdet ihr die Sache jetzt einfach so weiter laufen lassen oder die Betreuerin auffordern entweder ein eigenes Girokonto für die Frau zu eröffnen oder das Girokonto auf beide Betreuten umschreiben zu lassen ?