hallo,
die Betreuerin beantragt ihre Vergütung nach dem Tod der Betroffenen - berechnet nach dem Status ( vermögend )- aus der Staatskasse. Das vorhandene Geld ist für die Bestattung aufgebraucht. Zum Nachlass gehört ein Grundstücksanteil, der von der Schwester als Erbin mitbewohnt wird.
Ich habe keine Probleme der Betreuerin die Verütung aus der Staatskasse - berechnet nach dem Status ( mittellos ) zu zahlen, aber die Vergütung nach dem Status - vermögend- ?