Zahlung der Betreuervergütung ( vermögend ) nach dem Tod aus der Staatskasse

  • hallo,

    die Betreuerin beantragt ihre Vergütung nach dem Tod der Betroffenen - berechnet nach dem Status ( vermögend )- aus der Staatskasse. Das vorhandene Geld ist für die Bestattung aufgebraucht. Zum Nachlass gehört ein Grundstücksanteil, der von der Schwester als Erbin mitbewohnt wird.

    Ich habe keine Probleme der Betreuerin die Verütung aus der Staatskasse - berechnet nach dem Status ( mittellos ) zu zahlen, aber die Vergütung nach dem Status - vermögend- ?

  • Zu den zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten gehören nicht nur die Bestattungskosten, sondern auch alle Nachlassverbindlichkeiten, seien sie von dem Verstorbenen oder aus Anlass seines Todes verursacht.

  • Zunächst ist zu klären welcher Stundenansatz in Ansatz gebracht wird, dafür ist die Vermögenssituation in dem Monat (Monatsanede) maßgeblich der vergütet werden soll.

    In einer zweiten Betrachtung ist zu klären wer die Vergütung zahlt, hier ist die Höhe des Vermögens im Zeitpunkt der Festsetzung maßgeblich.

    Nach dem Tod der Betreuten ist der Grundstücksanteil, kein Schonvermögen mehr, wenn er denn vorher eines war.

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