Beschwerde gegen PKH-Aufhebung - Begründung

  • Hallo!

    Da es noch immer viele der PKH-Parteien nicht schaffen auf die Umfrage zum Thema "Hat sich bei Ihnen etwas geändert?" zu reagieren, kommt es bei uns oft zu Aufhebungen der PKH.

    Ist der Beschluss zugestellt, wacht mancher auf und läuft Sturm... "Diese Ungerechtigkeit!!!!"...
    Wenn dann aber Beschwerde eingelegt wird, wobei die Frist dafür ja noch aus dem Gesetz erkennbar ist, fehlt ab und an die Begründung.
    Heißt ja, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann.
    Soweit alles klar.

    Frage - gibt es für diese Art Begründung eine Frist? Heißt, gilt hier auch die 1 Monatsfrist wie für das Rechtsmittel an sich?

    Bisher wurde ich aus meinem Buchbestand nicht ganz schlau...

  • Nö, keine Frist, es gilt, neues Vorbringen ist auch noch in der Beschwerdeinstanz zu berücksichtigen, 571 (?) cpo.

    Da du ja aufhebst wegen Nichterklärung, reicht ein einfaches Schreiben ohne Belege m.E. schon aus, um den Beschluss aufzuheben, z.B. " Ich bin immer noch arm".

    Hinsichtlich der Belege muss dann ein neues Anschreiben/Fristsetzung/ggf. Aufhebung erfolgen.

    Es ist ein mühsames, fruchtloses Geschäft.....:mad:

  • Ich habe in solchen Fällen immer 4 Wochen ab Eingang der Beschwerde abgewartet, dann erinnert unter Fristsetzung von 2 Wochen und dann nach Nichtabhilfe ans RM-Gericht, da Beschwerde nicht begründet.

    Ob es eine Begründungsfrist gibt, weiß ich nicht. Wenn ja, dann müsste sie gefühlsmäßig irgendwo im Rahmen der RM-Frist liegen, gerechnet ab Einlegung der Beschwerde oder so.

    Ulf

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