Hallo,
ich habe eine Frage zu § 1822 Nr. 1 BGB. Die Betreuerin (= Tochter der Betreuten) beabsichtigt, dass gesamte Vermögen der Betreuten neu anzulegen.
Das gesamte Guthaben befindet sich derzeit auf dem Girokonto der Betreuten.
Mit der Neuanlage verfügt die Betreuerin über das Vermögen der Betreuten im Ganzen.
Es sollen verschiedene Anlageformen gewählt werden. Wenn ich § 1822 Nr. 1 BGB richtig verstanden habe, ist dafür eine Genehmigung erforderlich.
Liege ich da richtig?