Hallo,
ein WEG Mitglied hat gegen die "übrigen Eigentümer der WEG" geklagt und verloren.
Das Gericht hat einen Beschluss gefasst, in dem der Klägerin sämtliche Kosten auferlegt wurden. In diesem Beschluss ist die Beklagte als die "übrigen Eigentümer der WEG xy" bezeichnet.
Mein Kollege hat nun einen KFB erlassen, in dem diese Bezeichnung übernommen wurde.
Der Kläger beantragt Korrektur des Rubrums dahingehend, dass sämtliche Eigentümer der WEG konkret aufgeführt werden.
Ist eine Rubrumsberichtigung nach § 319 ZPO möglich und das Gericht zur Berichtigung verpflichtet?
Gruß
DD