• Ich habe noch nicht viele Todesfallnachrichten durch das ZTR bekommen. Mir ist aufgefallen, dass bei Todesfällen in denen der Erblasser in meinem Bezirk lebt, ganz normal ein Ansprechpartner genannt wird und ich diesen dann wie gewohnt anschreiben kann.
    Lebte der Verstorbene in einem anderen Bezirk kriege ich nur eine Mitteilung, dass er verstorben ist. Ein Ansprechpartner wird mir nicht genannt.

    Wurde diese bewusst so gewählt, oder ist nur in meinen Fällen ein Fehler aufgetreten?
    Hier war es bisher üblich auch in den Fällen in denen der Erblasser anderswo lebte, den Ansprechpartner anzuschreiben. Nach dessen Antwort wurde das Testament eröffnet und mit den eingereichten Unterlagen (Wertfragebogen, Anschriftenliste) an das zuständige Gericht gesandt.
    Geht das ZTR davon aus, dass ich jetzt nur noch eröffne, die Unterlagen dann an das fremde Gericht sende und dieses sich sodann um die weitere Ermittlung kümmert?

  • Die Mitteilung des ZTR an das Nachlassgericht soll künftig die Sterbefallmitteilung des Standesamtes ersetzen (bei Ländern mit Amtsermittlungspflicht:)) Daher sind mehr Angaben enthalten als bei der Benachrichtigung an das Verwahrgericht.

  • Nur nochmal zur Klarstellung: Ich kann eröffnen, wenn ich als Verwahrgericht die Mitteilung des ZTR erhalten habe, dass die Person verstorben ist. Ich brauche keine Sterbefallmitteilung oder Sterbeurkunde mehr?

  • Ich mache es so, dass ich auf Grund der Angabe von Angehörigen in der Mitteilung diesen einen Eröffnungsantrag sende mit der gleichzeitigen Bitte, eine Sterbeurkunde einzureichen. Wir haben da einen entsprechenden Vordruck für.

  • Ich bin hier jedoch nur das Verwahrgericht. In der Mitteilung die ich vom ZTR erhalten habe, stehen keine Angehörige drin, die ich anschreiben könnte.

  • Eine "extra" Sterbeurkunde benötigt man zur Eröffnung als Verwahrgericht nicht, da reicht die ZTR-Mitteilung völlig aus. Die Mitteilung enthält auch die letzte Anschrift, man kann die eröffneten VvTw daher an das zuständige Nachlassgericht senden. Mehr brauchts nicht.

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