Ich habe noch nicht viele Todesfallnachrichten durch das ZTR bekommen. Mir ist aufgefallen, dass bei Todesfällen in denen der Erblasser in meinem Bezirk lebt, ganz normal ein Ansprechpartner genannt wird und ich diesen dann wie gewohnt anschreiben kann.
Lebte der Verstorbene in einem anderen Bezirk kriege ich nur eine Mitteilung, dass er verstorben ist. Ein Ansprechpartner wird mir nicht genannt.
Wurde diese bewusst so gewählt, oder ist nur in meinen Fällen ein Fehler aufgetreten?
Hier war es bisher üblich auch in den Fällen in denen der Erblasser anderswo lebte, den Ansprechpartner anzuschreiben. Nach dessen Antwort wurde das Testament eröffnet und mit den eingereichten Unterlagen (Wertfragebogen, Anschriftenliste) an das zuständige Gericht gesandt.
Geht das ZTR davon aus, dass ich jetzt nur noch eröffne, die Unterlagen dann an das fremde Gericht sende und dieses sich sodann um die weitere Ermittlung kümmert?