Guten Morgen,
stell ich mich an?
Folgender Fall:
Eilige Leute stellen hier Antrag auf Rechtsnachfolgeklausel aufgrund Abtretungsurkunde, wobei die Unterschriften und Vertretungsnachweis notariell beglaubigt wurden.
Der Text lautet:
Die Fa. hat gegenüber Herrn eine Forderung in Höhe von 8.058,44 € per 01.03.2011 zuzüglich Zinsen aufgrund des Versäumnisurteils vom..., Az.... Die Forderung ist durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 9.843,14 DM abgesichert.
Die Fa. tritt hiemit die vorgenannte Forderung mit allen Zinsen und Rechten an .......... ab. Wir..... nehmen die Abtretung hiermit an.
Ich habe daraufhin eine Rechtsnachfolgeklausel für das VU erteilt.
Zusätzlich wurde aufgrund der gleichen Abtretung eine Rechtsnachfolgeklausel für den in gleicher Sache ergangenen KFB beantragt.
Ich habe den Leuten gesagt, dass ich dafür eine neue Abtretungserklärung brauche.
Nun brachten mir die Antragsteller die beglaubigte Abschrift der ursprünglichen Erklärung bei, in der ergänzt wurde: ... sowie DM 1.363,00 zzgl. Zinsen aufgrund des KFB sowie ein Vermerk: ergänzt im Einverständnis Fa. ....., zwei Unterschriften (sichtlich die gleichen wie beglaubigt), diesmal aber nicht beglaubigt.
Ich habe den Antragstellern gesagt, dass diese Form nicht ausreicht.
Nachdem ich mit meiner Richterin gesprochen habe, kommen mir Zweifel, ob überhaupt eine wirksame Abtretungserklärung auch hinsichtlich des VU vorliegt.
Die Antragsteller behaupten jetzt, dass ich mich als einzige so anstelle, die Notarin hätte gesagt, die Ergänzung sei so ausreichend.
Ich hoffe, den Sachverhalt einigermaßen verständlich dargestellt zu haben, und auf Antworten