Rechtsnachfolgeklausel aufgrund Abtretung

  • Guten Morgen,

    stell ich mich an?
    Folgender Fall:
    Eilige Leute stellen hier Antrag auf Rechtsnachfolgeklausel aufgrund Abtretungsurkunde, wobei die Unterschriften und Vertretungsnachweis notariell beglaubigt wurden.
    Der Text lautet:
    Die Fa. hat gegenüber Herrn eine Forderung in Höhe von 8.058,44 € per 01.03.2011 zuzüglich Zinsen aufgrund des Versäumnisurteils vom..., Az.... Die Forderung ist durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 9.843,14 DM abgesichert.
    Die Fa. tritt hiemit die vorgenannte Forderung mit allen Zinsen und Rechten an .......... ab. Wir..... nehmen die Abtretung hiermit an.

    Ich habe daraufhin eine Rechtsnachfolgeklausel für das VU erteilt.
    Zusätzlich wurde aufgrund der gleichen Abtretung eine Rechtsnachfolgeklausel für den in gleicher Sache ergangenen KFB beantragt.
    Ich habe den Leuten gesagt, dass ich dafür eine neue Abtretungserklärung brauche.

    Nun brachten mir die Antragsteller die beglaubigte Abschrift der ursprünglichen Erklärung bei, in der ergänzt wurde: ... sowie DM 1.363,00 zzgl. Zinsen aufgrund des KFB sowie ein Vermerk: ergänzt im Einverständnis Fa. ....., zwei Unterschriften (sichtlich die gleichen wie beglaubigt), diesmal aber nicht beglaubigt.
    Ich habe den Antragstellern gesagt, dass diese Form nicht ausreicht.
    Nachdem ich mit meiner Richterin gesprochen habe, kommen mir Zweifel, ob überhaupt eine wirksame Abtretungserklärung auch hinsichtlich des VU vorliegt.

    Die Antragsteller behaupten jetzt, dass ich mich als einzige so anstelle, die Notarin hätte gesagt, die Ergänzung sei so ausreichend.

    Ich hoffe, den Sachverhalt einigermaßen verständlich dargestellt zu haben, und auf Antworten

  • Vielleicht liegt es an der fehlenden Fragestellung, dass ich keine Antwort erhalte?!

    Würde jemand aufgrund der von mir geschilderten Sachlage eine Rechtsnachfolgeklausel für den Kostenfestsetzungsbeschluss erteilen?
    Die Zwangssicherungshypothek ist im übrigen aufgrund des VU und des KFB ursprünglich auf die Fa. eingetragen worden, die Eintragung der Abtretung der Zwangssicherungshypothek auf die neuen Gläubiger aus der von mir geschilderten Abtretungserklärung ist ebenfalls bereits erfolgt.

  • Die Abtretung ist über einen bestimmten Betrag und nicht über das gesamte VU inklusive aller Rechte erfolgt, deswegen bin ich am zweifeln.

  • :confused: So richtig steige ich auch noch nicht durch. Ist denn eine vollstreckbare Teilausfertigung beantragt worden? Mit der Rechtsnachfolge kapiere ich das irgendwie nicht. Nach meinem Verständnis bleibt ein Teil des ursprünglichen VU erhalten, ein weiterer Teil ist an einen neuen Gläubiger übertragen worden. Dann muss der Titel doch eigentlich "gespalten" werden --> Teilausfertigung über den abgetretenen Teil mit Neugläubigerbezeichnung, Einschränkungsvermerk auf dem restlichen Alttitel. Oder denke ich komplett am SV vorbei? :gruebel:

  • Neben anderen Dingen habe ich eben noch einmal mit dem Notariat gesprochen. Ich werde bald wuschig!

    Nochmal der genaue Sachverhalt:

    1. VU über 8.427,11 DM ergangen (04.01.2000)
    2. KFB über 1.363,00 DM ergangen (3.3.2000)

    3. 2. vollstreckbare Ausfertigung des VU und des KFB nach Verlust an Ursprungsgläubiger zu Hd. KlVertreter am 15.05.2012 erteilt.

    4. Unter Vorlage der 2. vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel Antrag Neugläubiger vom 09.07.2012, aufgrund Abtretung Rechtsnachfolgeklausel zu erteilen.

    5. Versehentlich (?) für VU Rechtsnachfolgeklausel erteilt am 27.07.2012.

    6. Antrag hinsichtlich KFB noch unbearbeitet, da m.E. die Abtretungserklärung nicht ausreicht.

    Genauer Text der Abtretung:

    "Fa. hat gegenüber Hern eine Forderung in Höhe von 8.048,44 per 1.3.11 zzgl. Zinsen aufgrund des VU.
    Die Forderung ist durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von DM 9.843,14 im Grundbuch des Schuldners .... abgesichert."
    (EIntragungstext: .... aufgrund des VU und des KFB...)
    "Die Fa. tritt hiermit die vorgenannte Forderung mit allen Zinsen und allen Rechten an die Eheleute... ab.
    Wir, die Eheleute nehmen die Abtretung hiermit an. Die Fa. hat die Forderung verkauft und den Kaufpreis erhalten sowie die Vollstreckungsunterlagen herausgegeben.
    Die Eintragung der Abtretung der Forderung nebst den Zinsen vom Tage der Eintragung in das Grundbuch wird hiermit bewilligt und beantragt."
    Beglaubigte Unterschriften der Fa. und der Eheleute
    ."

    In das Grundbuch wurde die Abtretung eingetragen.

    Das Notariat hat mir gegenüber vorgegeben, dass mit der Formulierung: Die Fa. tritt hiermit die vorgenannte Forderung mit allen Zinsen und allen Rechten an .... ab, wäre es mit der ergänzenden Erklärung hinsichtlich des KFB rund und ich könnte auch den KFB mit einer Rechtsnachfolgeklausel zugunsten der Eheleute versehen.
    Ich stehe noch auf dem Standpunkt, es müsste eindeutig sein, dass nicht die Forderung, sondern die Rechte aus dem VU bzw. KFB, abgetreten werden.

    Bin ich zu pinselig?

  • Ich denke, dass Du nicht zu pinselig bist. Der KfB ist doch ein gesonderter Titel bestehend aus Hauptforderung und ggf. Zinsen auf Hauptforderung ab......

    Meines Erachtens gehört der KfB nicht zu den sogenannten sonstigen Rechten/Forderungen der anderen Forderung und muss geondert abgetreten werden.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

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