Fordert Ihr bei beigordneten Anwälten die 12 € Aktenversendungspauschale an?
An sich ist es ja nicht nötig. Später macht der Anwalt sie dann bei der Vergütungsfestsetzung mit Mwst. wieder geltend. Da macht das Land sogar ein Minus wenn der Anwalt dann die Mwst. an den Bund abführt.