hi
fall:
urteil. kge: kosten des rechtsstreits inkl. der kosten des streithelfers trägt der beklagte.
auf klägerseite stehen 2 pbv. 1 pbv für den kläger und ein pbv für den streithelfer.
beide pbv melden ihre kosten an mit dem standardsatz die gk hinzuzusetzen.
entstanden sind 105 € gk.
frage:
mache ich für jeden pbv einen kfb?
wenn ja wie teile ich die gk auf? jeder 52,50 € oder haupt-pbv 105 € und streit-pbv nix??