Erblasserin Finnin, Grundbesitz in Deutschland und Finnland

  • Hallo zusammen,

    habe eine finnische Erblasserin, welche seit über 20 Jahren in Deutschland wohnt.
    Sie ist verheiratet, hat drei Kinder, kein Testament hinterlassen.

    Sie hat sowohl in Deutschland und auch in Finnland Grundbesitz.

    Habe nun zunächst gefunden, dass das Recht des Wohnsitzstaates gilt, hier also Deutschland. Aber sofern Grundbesitz in einem anderen Staat als demjenigen, dessen Recht auf die Erbschaft anzuwenden ist, vorhanden ist, so kann auch dessen Recht Anwendung finden.

    Hilfe! Hat jemand Beispiele für den Erbscheinsantrag?

    Vielen Dank schon mal.

  • Ich verwende folgende Formulierung:

    "D__ Erblasser__ hat zuletzt in _____ gewohnt und besaß im Todeszeitpunkt allein die finnische Staatsangehörigkeit.

    Gemäß Art. 25 Abs. 1 EGBGB richtet sich die Erbfolge nach finnischem Recht. Von der Möglichkeit des Art. 25 Abs. 2 EGBGB, für im Inland belegenes unbewegliches Vermögen in der Form einer Verfügung von Todes wegen deutsches Recht zu wählen, hat d__ Erblasser__ keinen Gebrauch gemacht.

    Nach finnischem Recht gilt für die Erbschaft grundsätzlich das Recht am letzten Wohnsitz des Erblassers, wenn dieser mindestens die letzten fünf Jahre vor seinem Tod im Wohnsitzstaat gelebt hat. Erfüllt der Erblasser diese Voraussetzung nicht, ist das Recht seiner Staatsangehörigkeit anzuwenden. Auch hiervon gilt indessen eine Ausnahme: Hatte der Erblasser eine nähere Beziehung zu einem anderen Staat als dem, dessen Angehöriger er war, so ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden."

    Zu beachten ist noch, dass die Regelungen für den ehelichen Güterstand abweichen können (Art. 15 EGBGB).

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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