Grundschuld und Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen

  • Wir haben im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen und eine Sicherungshypothek. Das Grundstück wurde jetzt versteigert. Der Ersteigerer zahlt den Zuschlagsbetrag und die Forderung aus der Grundschuld. Damit ist unsere Forderung dann bezahlt. Was passiert mit der Sicherungshypothek? Wird diese von Amts wegen gelöscht?
    Danke:mad:

  • Alle Rechte, die nicht ins geringste Gebot kommen, werden auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts vom Grundbuchamt gelöscht, unabhängig davon, ob auf das Recht etwas zugeteilt werden konnte oder nicht.

    Ob das Recht bestehen bleibt oder gelöscht wird, ergibt sich aus dem Zuschlagsbeschluss.

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