Wir haben im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen und eine Sicherungshypothek. Das Grundstück wurde jetzt versteigert. Der Ersteigerer zahlt den Zuschlagsbetrag und die Forderung aus der Grundschuld. Damit ist unsere Forderung dann bezahlt. Was passiert mit der Sicherungshypothek? Wird diese von Amts wegen gelöscht?
Danke
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