Kostenfestsetzung Nachweis der Zahlung

  • Ich habe mal einen Mandant vor Gericht vertreten und später das Mandant im gegenseitigem Einvernehmen niedergelegt. Über die entstandenen Kosten habe ich eine Rechnung erstellt, die der Mandant auch beglichen hat.

    Nunmehr hat dr damalige Mandant das Verfahren gewonnen und beantragt Kostenfestsetzung unter Beifügung meiner damaligen Kostennote.

    Nunmehr fordert das Gericht ihn auf, nachzuweisen, dass er meine Kostennote beglichen hat.

    Ist der Nachweis wirklich erforderlich? Die Rechtsanwaltskosten sind unstreitig in dem Verfahren entstanden (es geht nur um Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale).
    Es kann doch dem Gericht doch egal sein, ob der RA bezahlt wurder oder nicht. Festzusetzen sind die Kosten des Rechtsstreits, dazu gehören die entstandenen RA Kosten. Es ist doch egal ob diese bezahlt wurden oder nicht?

  • Die Anfrage des Gerichts verstehe ich auch nicht. Der Mandant hat deine Rechnung zum Beweis der von dir geltend gemachten Kosten beigefügt, das reicht. Ob tatsächlich gezahlt wurde oder nicht, hat hier niemanden zu interessieren, weil das ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen euch beiden betrifft. Fakt ist, dass die Kosten nun mal im Verfahren entstanden sind und die unterlegene Partei diese bezahlen muss.
    Aber wenn er sich nicht streiten will, hat er doch bestimmt einen Kontoauszug?

  • Sehe ich auch so. Wie viel mehr wir hier wohl zu tun häten, wenn die Kostenfestsetzung von der tatsächlichen Bezahlung des RA abhängig wäre...

  • Es geht im KFV doch nur darum, welche Gebühren entstanden und erstattungsfähig sind - und nicht darum, welche gezahlt worden sind (mit Ausnahme von § 11 RVG ;)).
    Daher kann ich die Anfrage des Gerichts auch nicht nachvollziehen.

  • Ne Kontoauszug hat er natürlich nicht mehr. Ist über ein Jahr her.
    Nervig, dass ich mich mit erledigten Akten beschäftigen muss :(

  • Kannst Du ihm nicht anhand Deines Aktenkontos bestätigen, dass er Dich bezahlt hat. Du musst doch den Zahlungseingang irgendwo verbucht haben. Ist jetzt für mich mehr eine pragmatische Sichtweise, aber sich mit solchen Akten zu beschäftigen, verdirbt einem wirklich den Tag.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Warum Akte ausgraben? Wenn Du Dir sicher bist, dass Deine Rechnung seinerzeit bezahlt wurde, reicht doch ein entsprechender Zweizeiler an den Ex-Mandanten oder an das Gericht.

    Die grundsätzliche Frage ist natürlich, ob man sowas (Anforderung nicht vorgesehener Nachweise) mitmachen sollte, aber in der Konstellation mit dem niedergelegten Mandat erfolgte diese Anfrage anzunehmenderweise sogar in Deinem vermuteten Interesse.

    Wobei sich die Frage stellt, was man dann als Gericht zulässigerweise machen könnte, wenn die Rechnung noch nicht bezahlt worden wäre. Meiner Ansicht nach: nichts.

  • um nochmal auf den Ursprung der Frage zu kommen: auch für die Kostenfestsetzung ist nur die Rechnung maßgebend. Schließlich wird die Bezahlung auch nicht geprüft, wenn der KfA vom RA kommt.

  • Wofür soll dann das Telefonat gut sein?


    Um dem Rechtspfleger davon zu überzeugen, dass der Zahlungsnachweis für den Erlass eines Kfbs nicht erforderlich ist bzw. seine Sichtweise anzuhören und ggf. zu widerlegen. Das ist in einem Telefonat oft einfacher als in Schriftsätzen.

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