Hallo,
ich habe von meiner Kollegin eine nette Akte geerbt. 2001 ist der Erblasser verstorben, es wurde ein Teilerbschein für die väterliche Linie der Erben erteilt, später dann der für die mütterliche Linie.
Zum NL gehörte ein Grundstück, das mit Genehmigung des NLG verkauft wurde. Der Erlös wurde hälftig an die väterlichen Erben ausgezahlt, die andere Hälfte ging auf ein zum NL gehörendes Konto.
Die Betreute gehört zu der mütterlichen Linie und die Erben der mütterlichen Linie möchten (verständlicherweise) endlich auch ihren Anteil.
Es ist nur noch das Geld auf den Konten zu teilen, wobei eines ein Festgeldkonto ist. Einen eingereichten Vertrag der mütterlichen Erbenseite wollte meine Kollegin nicht genehmigen, weil:
1. nur der Verkaufserlös des Grundstückes ist hälftig an die väterliche Seite ausgekehrt worden zuzüglich nicht nachvollziehbarer kleinerer Abschläge. Die Auseinandersetzung der väterlichen Seite ist also nicht komplett erfolgt. Sie müssten ggf, an den in den Jahren angefallenen Kosten beteiligt werden bzw. einen Verzicht für die restlichen Beträge von den Konten erklären
2. müssen alle Erben einen Vertrag abschließen. Es reicht nicht, wenn das nur die mütterliche Seite macht, auch wenn die väterliche Seite seit Jahren nichts fordert weil sie einen erheblichen Teil schon bekommen haben.
M.E. ist es doch für meine Betreute nur nachteilig, wenn ich den Vertrag nicht genehmige, weil sich der Bestand ja immer weiter reduziert durch irgendwelche Kosten, oder?
Dachte erst, es ist nur Bargeld, also keine Genehmigung. Aber erstens ist ja das Festgeld vorhanden und zweitens ist es ein Verfahren nach altem Recht, also müsste ich für die Annahme die Grenze von 3000,00 Euro doch beachten, oder?
Ach man, irgendwie will ich die Sache gern beenden und es geht nicht wirklich vorwärts. Der bereits über 70jährige ehemalige NL_ Pfleger will auch nicht so recht mitwirken...
Was meint ihr?