Leasingraten bei § 850 k IV i.V.m. 850 i ZPO berücksichtigen?

  • Muß mal wieder etwas in Vertretung machen:

    Der Schuldner ist Versicherungsvertreter und bekommt 3500 Euro monatlich pauschal.

    Sein P-Konto ist gepfändet. Darauf hat er einen Freibetrag von ca. 1.850 €.

    Er zahlt Büromiete von 200 Euro, Leasingraten für ein dienstlich und privat genutzes KFZ von 300 Euro und 800 km fährt er im Monat zu seinen Kunden. 100 Euro behält die Versicherung für die geleasten Computer etc. ein.


    Was kann man da jetzt alles berücksichtigen?

  • Würde wohl klappen nur duch Vorlage entsprechender Fahrtnachweise der letzten Monate gehen - dann könnte man über die Berücksichtigung eines Mittelwertes nachdenken. Die anderen Ausgaben sollten sich eher leicht belegen lassen.

  • Bei den Leasingraten für das (auch) privat genutzte KFZ hab ich irgendwie Bedenken?
    Was kann man denn für die Fahrtkosten ansetzen? 0,30 € / km ?

  • Die Frage dabei ist, ob die Höhe der Leasingrate noch angemessen ist oder ob auch ein erheblich günstigeres Kfz ausreichen würde. Hinsichtlich der Privatnutzung des Kfz, wäre aber m.E. in jedem Falle die Ratenhöhe nicht vollumfänglich zu berücksichtigen.

  • Habe einen ähnlichen Fall. Fest angestellter Versicherungsvertreter, hat vom Arbeitgeber, der auch eine Autovermietung besitz, ein Auto gemietet und fährt im Monat ca. 15.000 km. Wie viel Benzingeld pro km, kann ich ihm da geben? Oder kann ich sagen die Mietraten berücksichtige ich nicht und mit 5,20 € pro km rechnen, wie ich es bei einem privaten Auto bei der Berechnung von PKH machen würde?

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • Bei 15.000 km/Monat würde ich eher mal die Glaubwürdigkeit prüfen. Bei 20 Arbeitstagen im Monat wären das 750 km am Tag, bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 100 km/h (seht doch mal in euren BC, was der als Durchschnittsgeschwindigkeit ausspuckt, bei mir sind das so um die 40km/h) also schon reine Fahrzeit 7,5 Stunden...und dann kommt erst die eigentliche Arbeit!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • :wechlach:Da hast du natürlich Recht. Vielleicht habe ich mich auch verhört und es waren 5.000 km. Er hatte noch keine Nachweise dabei.

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  • Kann natürlich sein. Mehr als 20 Arbeitstage, 90% freie Autobahnen...würde da halt nur noch mal nachhaken.

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  • Noch mal zu meiner Frage.
    Das LG Mönchengladbach http://openjur.de/u/121999.html hat ja gesagt: "Entgegen der Auffassung des Schuldners können berufsbedingte Aufwendungen für Fahrtkosten aber nicht in Anlehnung an § 9 Abs. 3 Nr. 2 ZSEG (jetzt § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG) mit 0,21 € für jeden gefahrenen Kilometer berechnet werden, sondern nach § 3 Abs. 6 Nr. 2a) der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII mit einem monatlichen Pauschalbetrag bei Benutzung eines Kraftwagens von 5,20 € je Entfernungskilometer."
    Nun sind in diesen 5,20 € ja nicht nur Benzin sondern auch die Haltungskosten usw. mit drinnen. Wie mache ich das jetzt aber in meinem Fall, wo der Schuldner das Auto vom Arbeitgeber gemietet hat und Mietkosten zahlt?

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