Übertragung der Nachlassverfahren auf Notare vom Tisch ?

  • Gibt es eigentlich schon Anhaltspunkte dafür, welche Länder ab 01.09.2013 von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen/werden?

    Aus Nds. habe ich dazu noch nichts vernommen - aber das muss ja nichts heißen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Gibt es eigentlich schon Anhaltspunkte dafür, welche Länder ab 01.09.2013 von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen/werden?

    In Schleswig-Holstein kann nach Auskunft der Referentenebene im Justizministerium zurzeit davon ausgegangen werden, dass es keine Aufgabenübertragung geben wird.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • heute aus dem JM in Düsseldorf

    Übertragung von Aufgaben auf Notare
    Gesetzzur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufNotare vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1800)
    Erlass vom 14.05.2014 (gl. AZ) NachAuswertung Ihrer zu dem Bezugserlass erstatteten Berichte soll von der nachArtikel 239 EGBGB eingeräumten Möglichkeit, durch Gesetz die Beantragung von Erbscheinenund die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen nach § 2356 Absatz 2 BGBauf den Notar zu übertragen kein Gebrauch gemacht werden.

  • Was für ein Nonsens !
    Jetzt braucht man schon einen Erlass , dass man etwas nicht machen/einführen will.
    Der entsp. Sachbearbeiter leidet wohl unter Unterbeschäftigung .

  • Einen Erlass brauchte es dafür sicher nicht (es sei denn, man möchte die meuternden Notare dann auf ihn verweisen).

    Man kann die Sache aber auch positiv sehen, indem man annimmt, dass man die Praxis zeitnah davon in Kenntnis setzen wollte, dass man diesen Unsinn nicht mitmacht.

    Immerhin!

  • Gibt es denn ein Bundesland, in dem von der Möglichkeit zur Aufgabenübertragung Gebrauch gemacht wird?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Warum auch ?
    Der Gesetzesänderungswunsch - dem blind gefolgt wurde - ging damals von der alten schwarz-gelben Landesregierung in Ba-Wü aus .
    Blöd für die damalige Regierung , dass sie den Wunsch nach ihrer Abwahl nicht mehr umsetzen kann.

  • Gibt es denn ein Bundesland, in dem von der Möglichkeit zur Aufgabenübertragung Gebrauch gemacht wird?

    Nach meinen Kenntnissen:NEIN.


    Zum Glück.

    Ich hoffe sehr, dass - jedenfalls bis zu meinem Ausscheiden aus dem Amt - dies Sache der Gerichte bleibt. Wenn ich nicht beraten, sondern entscheiden wollte, wäre ich Richter geworden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich hoffe sehr, dass - jedenfalls bis zu meinem Ausscheiden aus dem Amt - dies Sache der Gerichte bleibt. Wenn ich nicht beraten, sondern entscheiden wollte, wäre ich Richter geworden.


    Mir scheint, da liegt ein Missverständnis vor:

    Die Idee, den Notar zum Nachlassgericht erster Instanz zu machen, hat man fallen lassen. Nach der Gesetz gewordenen Öffnungsklausel kann nur der Erbscheinsantrag in die ausschließliche Zuständigkeit des Notars übertragen werden. Offenkundig besteht hierfür zwar kein praktischer Bedarf. Ich frage aber lieber nicht genauer nach, ob man diese ungenutzte Öffnungsklausel nicht plötzlich in fünf bis zehn Jahren ganz unerwartet doch noch aus der Schublade holt, wenn man sich anschickt, aus Kostengründen die Amtsgerichte aus der Fläche weitestgehend abzuziehen. (Bisher kennen wir doch nur leise Vorzeichen: Die Notariatsreform in Baden-Württemberg, das "Standortegesetz" in Sachsen, die Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern als drei der großen Umbrüche im Justizaufbau haben die Funktionsfähigkeit der Gerichte schon strapaziert.)

  • Da "meine" AGs Termine für Erbscheinsanträge in sechs Monaten vergeben, ist diese Zuständigkeit hier de facto schon längst bei mir und meinen Kollegen angekommen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Da "meine" AGs Termine für Erbscheinsanträge in sechs Monaten vergeben, ist diese Zuständigkeit hier de facto schon längst bei mir und meinen Kollegen angekommen.

    Entspricht wohl leider vielen Regionen oberhalb der Mainlinie und besonders in der Region Berlin....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Künftig soll auch der Erbscheinserteilungsbeschluss bei nicht streitigen Verfahren wegfallen.

    Ab wann soll in Ba-Wü die Erbenermittlungspflicht wegfallen ?

    Von dem ersten weiß ich nichts und muss das deshalb mit Nichtwissen bestreiten:).
    Von dem zweiten ist mir nur der Entwurf bekannt , aber nicht das In-Kraft-Treten.
    Offenbar also noch nicht verkündet.
    Im übrigen fällt nur die amtswegige Erbenermittlung weg .
    Von einem vollständigen Wegfall kann keine Rede sein.

  • Da "meine" AGs Termine für Erbscheinsanträge in sechs Monaten vergeben, ist diese Zuständigkeit hier de facto schon längst bei mir und meinen Kollegen angekommen.

    Entspricht wohl leider vielen Regionen oberhalb der Mainlinie und besonders in der Region Berlin....

    Kann ich so nicht stehenlassen, in Nordhessen z. B. am größten nordhessischen Gericht kann man jeden Tag kommen und einen Erbscheinsantrag stellen und der wird noch am gleichen Tag aufgenommen :)

  • Andernorts (ich meine in Rheinland-Pfalz) probiert man Erbschein24. In meinem Hause werden gefühlt 100 % der Erbscheinsanträge bei Gericht gestellt, eine bundesweite Statistik fand ich nicht, nur die seinerzeitigen Aussagen vom BDR-Geschäftsführer (90 %) und vom Sachverständigen des Deutschen Richterbundes für Rheinland-Pfalz (83,7 %) vor dem Rechtsausschuss (HIER nachzulesen), in welcher Größenordnung Erbscheinsanträge vor Gericht gestellt werden.

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