Hi an alle,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig ...
Ich habe als Rpfl bei der StA im Rahmen eines dinglichen Arrestbeschlusses Mieteinnahmen meiner Schuldnerin gepfändet (16.02.). Meine Schuldnerin ist Nießbraucherin aus dem Grundstück. Eine Woche später ergeht ein Beschluss, dass die Zwangsverwaltung bzgl. der Nießbraucherin angeordnet wird (bzgl. der Grundstückseigentümerin war die Anordnung schon da). Nach Rücksprache mit dem Zwangsverwalter wurde den Mietern mitgeteilt, dass die Märzmiete noch wirksam gepfändet ist und ab April die Mieten an den Zwangsverwalter zu zahlen sind. Soweit so gut.
Nun wird aber meine Pfändung komplett aufgehoben (da meine Schuldnerin leider Erfolg mit einer ihrer 100 Anträge bei Gericht hatte) und ich muss die Märzmiete freigeben. Meine spontane Idee war, die Mieten aufgrund der immer noch andauernden Zwangsverwaltung an den ZWangsverwalter auszukehren. Damit hat meine Schuldnerin nun aber ein Problem.
Leider bin ich in der Zwangsverwaltung nicht so bewandert und daher meine Frage in die Runde: Habe ich richtig freigegeben oder hätte meine Schuldnerin doch das Geld bekommen müssen ?
Danke für eure Hilfe!
Lieben Gruß