Eigentumsverhältnisse falsch eingetragen

  • Wie kann ich diesen Fehler berichtigen? Im Grundbuch wurde bei Umschreibung einer Wohnanlage aus einer Erbengemeinschaft zu 1/1, eine Erbengemeinschaft am 1/2 Anteil und die Ehefrau des Verstorbenen zu 1/2 eingetragen. Die Erbengemeinschaft besteht aus der Mutter und den Kindern. Leider ist die Frau sehr schwierig und versteht sich mit den Kindern nicht. Kann ich hier die Erbengemeinschaft einfach neu vortragen.

  • Das Grundbuch ist falsch und kann auf Antrag eines der Beteiligten, ggf. dem eines der Kinder, berichtigt werden. Die Umstände der Grundbuchunrichtigkeit sind bekannt und ergeben sich aus Grundakte bzw. -buch. Theoretisch könnte das Grundbuch nachträglich richtig geworden sein, weil sich die Erben hinsichtlich eines Miteigentumsanteils zu ein Halb im Wege der Einzelrechtsübertragung (= Auflassung) auseinandergesetzt haben (zum Rechtsübergang müssen Einigung und Eintragung vorliegen, aber nicht unbedingt in dieser Reihenfolge). Theoretisch gibt es aber auch Leben auf dem Mars: "entfernte Möglichkeiten" (KEHE/Dümig § 22 Rn 80) müssen nicht widerlegt werden. Die Beteiligten sind anzuhören (Art. 103 I GG). Wenn dabei aber nichts Substantielles vorgetragen wird, müssen (und können) Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

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