Hallo liebe Kollegen,
Kostenfestsetzungsantrag über VV 3100 RVG nebst VV 7002 und 7008 gestellt. Ich überlege grad, ob eine VV 3100 oder 3101 entstanden ist. Termin für Verhandlungf war angesetzt für Tag X. Ca. 1 Monat vor dem Termin wurde mitgeteilt, dass sich die Hauptsache erledigt hat, da Zahlung erfolgt ist. Der Termin wurde aufgehoben und erging Beschluss über Kosten.
Kann ich unter VV 3101 RVG subsumieren ".. bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat"?
Oder ist trotzdem 3100 entstanden?
Danke!