Ich bräuchte mal Denkanstöße für folgenden Fall, in dem nicht recht weiterkomme:
Eine GmbH ist aufgelöst. Der Liquidator meldet Beendigung der Liquidation und Erlöschen der Firma an.
Das zuständige FA hat der Löschung zugestimmt.
Es meldet sich aber ein Gläubiger, der noch eine offene titulierte Forderung gegenüber der GmbH hat. Dieser widerspricht der angemeldeten Löschung, da ja seine Forderung nicht beglichen wäre.
Der Liquidator wiederum gibt an, dass allerdings tatsächlich keine Vermögenswerte mehr vorliegen. Zum Nachweis wird der letzte erstellte Jahresabschluss eingereicht.
Der Gläubiger erhält seinen Widerspruch aufrecht, schließlich hätte ein Insolvenzverfahren beantragt werden müssen.
Offenbar wurde dies nicht getan
Was nun mit der Anmeldung? Kann die Einwendung eine Zurückweisung der Anmeldung rechtfertigen oder nicht?