Erlöschen der GmbH?

  • Ich bräuchte mal Denkanstöße für folgenden Fall, in dem nicht recht weiterkomme:
    Eine GmbH ist aufgelöst. Der Liquidator meldet Beendigung der Liquidation und Erlöschen der Firma an.
    Das zuständige FA hat der Löschung zugestimmt.

    Es meldet sich aber ein Gläubiger, der noch eine offene titulierte Forderung gegenüber der GmbH hat. Dieser widerspricht der angemeldeten Löschung, da ja seine Forderung nicht beglichen wäre.
    Der Liquidator wiederum gibt an, dass allerdings tatsächlich keine Vermögenswerte mehr vorliegen. Zum Nachweis wird der letzte erstellte Jahresabschluss eingereicht.
    Der Gläubiger erhält seinen Widerspruch aufrecht, schließlich hätte ein Insolvenzverfahren beantragt werden müssen.
    Offenbar wurde dies nicht getan

    Was nun mit der Anmeldung? Kann die Einwendung eine Zurückweisung der Anmeldung rechtfertigen oder nicht?

  • Gläubiger zur Vorlage von Nachweisen auffordern, aus denen sich ergibt, dass die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt.
    Kann er das nicht, dann würde ich löschen.
    Ob der Geschäftsführer einen Insoantrag hätte stellen müssen oder nicht, ist nicht unser Problem.
    Notfalls muss der Gläubiger den Geschäftsführer verklagen oder anzeigen.

  • Also im Ergebnis, Erlöschen eintragen und außerdem...

    Widerspruch kostenpflichtig zurückweisen?
    Mitteilung an Gläubiger?
    Eintragungsmitteilung an Gläubiger?

    oder weder noch?

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

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