Versand von Beweismitteln - wer zahlt?

  • Hallo!
    Ich weiß, es ist nicht meine Zuständigkeit, aber die Geschäftstelle weiß nicht, was sie machen soll und die KBs können/wollen ihr auch nicht helfen. Vllt. weiß hier einer Rat.

    Also, unser Richter hat einen Karton Wäsche von jedem PV angefordert. :D Der Rechstreit ist mittlerweile erledigt. Beide Kisten stehen jetzt noch auf der Geschäftstelle. Ein RA (ortsansässig) wurde aufgefordert, seine Kiste abzuholen. Der andere kommt aus einem Ort etwa 250 km entfernt. Ihm müssten wir die Kiste schicken.
    Erste Frage: Mit Rückschein (gibts wohl auch bei Paketen)?
    Zweite Frage: Wer bezahlt den Versand? Trägt das die Landeskasse? Oder sind es ganz normale Kosten des Rechststreits, die in die GKR aufgenommen werden und dem Unterlegenen in Rechnung gestellt? Oder muss der RA zahlen, desen Kiste versand wird?

    Ich würde mal vorsichtig behaupten, dass diese Kosten in der GKR zu berücksichtigen sind. Andere Meinungen?

  • Nein, unter 9002 fällt es nicht, da es keine Zustellung ist. Ob man dat per ZU verschicken kann, bezweifel ich. Wir haben schon dickere Briefumschläge als ZU durchbekommen. Aber Pakete dürften nicht gehen.

    Und als Einschreiben wirst du es auch nicht hinbekommen.

    Es ist ein Paket und da da nirgends was drinsteht, dass Kosten für die Versendung von Pakteten erhoben werden, bedeutet es: Wir können die Kosten nicht einziehen.

  • Nein, unter 9002 fällt es nicht, da es keine Zustellung ist. Ob man dat per ZU verschicken kann, bezweifel ich. Wir haben schon dickere Briefumschläge als ZU durchbekommen. Aber Pakete dürften nicht gehen.

    Und als Einschreiben wirst du es auch nicht hinbekommen.

    Es ist ein Paket und da da nirgends was drinsteht, dass Kosten für die Versendung von Pakteten erhoben werden, bedeutet es: Wir können die Kosten nicht einziehen.

    OK, Danke! :daumenrau

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