Hallo zusammen,
habe mich gerade mit meiner Geschäftsstelle (die jahrzentelange Nachlasserfahrung hat) unterhalten.
Sie meint, dass Anzeigen nach § 2384 BGB etc auf der Urschrift des Erbscheins zu vermerken wären. Haben leider dazu aber nichts gefunden, mir ist das auch neu.
Weiß da jemand bescheid (wenn möglich mit Fundstelle)??
Danke!