Folgender Fall:
Gläubiger: Privatperson P.
Schuldner: R. GmbH, einziger Geschäftsführer P: ig (der Gl)
Der Gläubiger vollstreckt aus einer Grundschuld (erstrangig).
Der Schuldner ist in Insolvenz.
Ich habe dann das Verfahren gegen den Insolvenzverwalter angeordnet, da mir eine Grundschuldbestellungsurkunde mit Vollstreckungsklausel gegen den Insolvenzverwalter vorlag.
Nun musste ich durch nochmalige Einsicht ins Grundbuch feststellen, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde. Vertretungsberechtigt für die Schuldnerin ist also wieder P.
Ich habe zwar 2 verschiedene Personen, die GmbH und die Privatperson, nun wird aber die GmbH genau durch diese Privatperson vertreten.
Zusätzlich reicht der auch noch echt schwachsinnige Anträge ein, die nur darauf abzielen, dass mir keiner bietet (sein Recht soll bestehen bleiben, womit das gG weit höher als der Verkehrswert wird, etc ...).
Nun naht jedoch mein Termin ... kann ich den so durchziehen? Hatte den Fall schon jemand?