Streitwert bei Klage auf zukünftige Leistung

  • bei zukünftiger Leistung gehe ich mal davon aus, dass Du die Miete ab Räumung meinst. Bei uns wird als Streitwert dafür der 12 fache Bruttomietzins genommen. Wie das in Deinem beritt weiß ich nicht. Ruf doch mal beim zuständigen Gericht an und frag nach

    gruss

    wulfgerd

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