Hallo,
wir möchten eine Räumungsklage, ausstehende Miete und zukünftige Leistungen (§ 259 ZPO) einklagen. Der Streitwert Räumung und Rückstand ist mir klar, wie aber beziffere ich den Streitwert für die zukünftigen Leistungen?
Danke vorab.
Liane
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