Vollständige Befriedigung in der WVP

  • Und weil ich grad so schön dabei bin gleich noch ein Problemchen :)
    WVP läuft. Treuhänderin zieht monatlich pfändbare Beträge ein und verteilt. Dann kommt die Mitteilung von der Treuhänderin, dass der Gläubiger erklärt habe, eine Überzahlung liege vor. Aus dem Schlussverzeichnis ergibt sich eine festgestellte Forderung von rund 45.000,- €. Zahlung ist in Höhe von 2.500,- € erfolgt. Die Mitteilung der Überzahlung kommt zudem nicht von der in der Tabelle eingetragenen Gläubigerin, sondern die Forderung ist offenbar abgetreten worden. Vom jetzigen Gläubiger liegt nun die Mitteilung vor, dass die Forderung beglichen wurde. Aus dieser Mitteilung ergibt sich allerdings in keiner Weise, dass es sich um die in der Tabelle eingetragene Forderung handelt. Ich vermute zwar, dass der Gläubiger von anderer Seite befriedigt wurde, dass ist mir aber für eine sofortige RSB-Erteilung etwas zu vage. Was ich auf alle Fälle verlangen werde, ist ein Rechtsnachfolgenachweis. Würdet ihr weiter prüfen, ob der Gläubiger tatsächlich befriedigt ist oder würde euch diese lapidare Mitteilung ausreichen?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • wenn dem Treuhänder die Mitteilung vorliegt, dass man befriedigt sei (aus Gründen wie auch immer), so dass eine Korrektur der Tabelle notwenig ist, die Verfahrenskosten gedeckt sind und keine Masseverbindlichkeiten bestehen, dürfte dem nichts im Wege stehen, IX ZB 219/10.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Mitteilung der Überzahlung kommt zudem nicht von der in der Tabelle eingetragenen Gläubigerin, sondern die Forderung ist offenbar abgetreten worden. Vom jetzigen Gläubiger liegt nun die Mitteilung vor, dass die Forderung beglichen wurde.

    Wenn "beide" Gläubiger sagen, sie wären befriedigt, dann würde ich vorzeitig erteilen.

    Dafür müsste der jetzige Gläubiger erst mal nachweisen, dass er der Berechtigte ist.

    Oder ist mit "beide" Gläubiger der Tabellengläubiger und der neue Gläubiger gemeint?

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Da die Treuhänderin bereits an den neuen Gläubiger gezahlt hat, gehe ich mal davon aus, dass diese die ordnungsgemäße Abtretung vorliegen hat. Ich hab sie jetzt noch mal angeschrieben und um entsprechende Vorlage gebeten. Außerdem will ich sehen, dass es sich tatsächlich um "meine" Forderung aus der Tabelle handelt.
    Rainer meinte sicher den alten und den neuen Gläubiger. Mir würde hier die aussagekräftige Abtretung der Forderung genügen, aber die hab ich ja noch nicht.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Da die Treuhänderin bereits an den neuen Gläubiger gezahlt hat, gehe ich mal davon aus, dass diese die ordnungsgemäße Abtretung vorliegen hat.



    Das würde ich so nicht unterschreiben. Wie oft bekommt man als "Nachweis" ein Schreiben des neuen Gläubigers vorgelegt, dass er jetzt der Berechtigte sei und Ende.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Welcher Treuhänder zahlt denn auf so ein Schreiben hin aus?

    Ich glaube, da denken wir Beamte anders als die;)...

    Wir sind nicht "die" :mad:. Das würde jetzt eher zu der Frage der Kollegin in einem anderen Thread passen, aber das Vornehmste des Insolvenzrechtlers ist, dass man quadratisch, praktisch, gut denkt. Nicht so wie die Krümmelkaxxx im Grundbuch.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Welcher Treuhänder zahlt denn auf so ein Schreiben hin aus?

    Ich glaube, da denken wir Beamte anders als die;)...

    Wir sind nicht "die" :mad:....

    Oh, Gegs, das war nicht despiktierlich gegenüber Euch gemeint :oops:. Sondern war eher auf unsere beamtische - nennen wir es mal - mangelnde Risikobereitschaft;) gemünzt.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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